6 prinzipien der eu
Die Europäische Union ist kein Nationalstaat. Prinzipien wie die Rechtsgemeinschaft zeichnen sie als Union der Staaten und Bürger aus. Wahlkabine bei der französischen Volksabstimmung über eine europäische Verfassung im Jahr Ältere Menschen kennen das: Sie können etwas nicht richtig erkennen, und stellen dann fest, dass sie die falsche Brille auf haben. So geht es uns auch oft mit der Europäischen Union. Man findet ihre Struktur und ihre Institutionen kompliziert und verwirrend, weil man nicht das richtige Analyseraster verwendet. Die Europäische Union ist kein Staat. Deshalb greift jeder Vergleich mit den Strukturen des Nationalstaats zu kurz. Die Europäische Union ist eine Union der Staaten und der Bürger. Sie hat also eine doppelte Legitimitätsgrundlage, durch die Mitgliedstaaten diese vertreten durch die Regierungen und durch die Bevölkerung diese vertreten durch das Europäische Parlament. Bevor man sich die Strukturen im Einzelnen anschaut, sollte man sich allerdings mit den Prinzipien vertraut machen, auf denen die Europäische Union beruht.
6 Prinzipien der EU: Ein Überblick
Damit hat man einen der modernsten Grundrechtskataloge geschaffen. Darüber hinaus werden im Titel II EUV des Vertrags von Lissabon explizit die demokratischen Grundsätze der EU festgeschrieben. So bekräftigt der Vertrag, dass die Arbeitsweise der Union auf der repräsentativen Demokratie beruht. Alle Bürger:innen haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Mit der durch den Vertrag von Lissabon eröffneten Möglichkeit eines europäischen Volksbegehrens " Bürgerinitiative " , werden auch die demokratischen Rechte der Bürger:innen auf EU-Ebene erweitert. Eines der wesentlichen Grundprinzipien der EU ist das Verbot jeglicher Diskriminierung, nicht nur im wirtschaftlichen Sinn. Alle Unionsbürger:innen sind vor dem Gesetz gleich. Auf die nationale Identität der Mitgliedstaaten wird vertraglich geachtet. Regionen arbeiten heute grenzüberschreitend zusammen. Auch wenn vieles auf der Gemeinschaftsebene geregelt wird, stellt das Subsidiaritätsprinzip ein wichtiges Element dar. Dieses wird durch den Vertrag von Lissabon insofern gestärkt, als nunmehr die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente im Rahmen der EU-Gesetzgebung ausgeweitet wurden.
Die Rolle der 6 Prinzipien in der Europäischen Union | Sie ist kein Bundesstaat, in dem die Mitgliedsländer ihre nationalstaatliche Souveränität weitgehend verlören, zugleich aber mehr als eine internationale Organisation, weil die Mitgliedstaaten wesentliche Teile ihrer Souveränität in gemeinsamen Organen zusammengeführt haben. Somit ist die EU zugleich ein supranationales d. |
Grundlagen der EU: Die 6 Prinzipien erklärt | Die Europäische Union ist kein Nationalstaat. Prinzipien wie die Rechtsgemeinschaft zeichnen sie als Union der Staaten und Bürger aus. |
Die Rolle der 6 Prinzipien in der Europäischen Union
Sie ist kein Bundesstaat, in dem die Mitgliedsländer ihre nationalstaatliche Souveränität weitgehend verlören, zugleich aber mehr als eine internationale Organisation, weil die Mitgliedstaaten wesentliche Teile ihrer Souveränität in gemeinsamen Organen zusammengeführt haben. Somit ist die EU zugleich ein supranationales d. Die Supranationalität der EU lässt sich darin erkennen, dass die EU selbständig Rechtsverordnungen erlassen kann, die für jeden Bürger und für jede Bürgerin gelten. Die EU hat somit als supranationale Organisation in manchen Bereichen die Souveränitätsrechte des Nationalstaates übernommen und ist in der Lage, unmittelbar als Legislative Recht zu setzen. Diese Möglichkeit gilt jedoch bei weitem nicht für alle Politikbereiche und Institutionen. Es lassen sich weiterhin insgesamt sechs allgemeine Prinzipien identifizieren, nach denen die EU funktioniert: Subsidiarität, Supranationalität, Solidarität, Rechtstreue, Bereitschaft zum Kompromiss, Degressive Proportionalität. Im Folgenden werden diese sechs Prinzipien genauer erklärt.
Grundlagen der EU: Die 6 Prinzipien erklärt
Gleichstellung - Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits vertraglich festgeschrieben. Zwar ist die Gleichstellung noch nicht vollständig verwirklicht, doch hat die EU bedeutende Fortschritte erzielt. Rechtsstaatlichkeit - Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Alle ihre Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die Mitgliedsländer haben dem Europäischen Gerichtshof die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden. Menschenrechte - Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten oder des Zugangs zur Justiz.